Neuerung der Automatikregelung
Seit dem 01.04.2021 gibt es eine Neuerung für alle Fahrschüler der Führerschein-Klasse B: Seit April können alle Fahrschüler ihre praktische Ausbildung auf einem Wagen mit Automatikgetriebe absolvieren und später trotzdem ein Auto mit Schaltgetriebe fahren.
Was hat sich geändert?
Früher galt: Wer die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug ablegte, erhielt einen Führerschein mit der Schlüsselzahl 78, die das Fahren auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkte. Diese Einschränkung entfällt nun unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen
Um nach der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug auch Schaltfahrzeuge fahren zu dürfen, musst Du:
- Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug absolvieren
- Eine 15-minütige Testfahrt mit Deinem Fahrlehrer bestehen
- Eine Bescheinigung von der Fahrschule erhalten
Die Vorteile
- Entspannteres Lernen auf dem Automatik-Fahrzeug
- Volle Konzentration auf den Verkehr statt auf die Kupplung
- Oft schnellerer Lernerfolg
- Flexibilität nach dem Führerscheinerwerb
Unser Tipp
Gerade für Fahrschüler, die sich mit dem Schalten schwertun, ist diese neue Regelung eine tolle Möglichkeit, entspannter und mit mehr Spaß zum Führerschein zu kommen!
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