Zweirad
Klassen A, A2, Mofa
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (Aufstieg von A2)
- Keine Leistungsbeschränkung
- Einschluss: A2, A1, AM
Klasse A2
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Max. 35 kW Leistung
- Einschluss: A1, AM
Mofa-Prüfbescheinigung
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Max. 25 km/h
- Nur Prüfbescheinigung (kein Führerschein)
PKW
Klassen B, BE, B96, B Automatik
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 mit BF17)
- Max. 3.500 kg zGM
- Einschluss: AM, L
- Anhänger bis 750 kg erlaubt
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bis 3.500 kg.
- Voraussetzung: Klasse B
- Anhänger bis 3.500 kg zGM
- Ideal für große Anhänger
Schlüsselzahl B96
Fahrzeugkombinationen mit einer zGM zwischen 3.500 kg und 4.250 kg. Erweiterung durch Fahrerschulung, keine Prüfung erforderlich.
- Voraussetzung: Klasse B
- Nur Fahrerschulung (7 Stunden)
- Ideal für Wohnwagen
B Automatik
Ausbildung auf Automatik-Fahrzeug mit Option auf Schaltgetriebe durch 10 zusätzliche Fahrstunden und Testfahrt.
- Entspanntes Lernen
- Schnellerer Lernerfolg
- Erweiterung auf Schaltung möglich
Flurfördermittelschein
Klasse L
Klasse L
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Max. 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
- Nur land-/forstwirtschaftliche Zwecke
- Nur theoretische Prüfung
Gut zu wissen
Die Klasse L ist in der Klasse B bereits enthalten. Wenn Du also bereits einen PKW-Führerschein hast, darfst Du auch Zugmaschinen der Klasse L führen.
Die Ausbildung für Klasse L besteht nur aus Theorieunterricht und einer theoretischen Prüfung – keine praktische Prüfung erforderlich!
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