Neuerung der Automatikregelung

Seit dem 01.04.2021 gibt es eine Neuerung für alle Fahrschüler der Führerschein-Klasse B: Die praktische Ausbildung kann auf einem Wagen mit **Automatikgetriebe** erfolgen. Mit einer zusätzlichen Schulung (10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe + Testfahrt) darfst Du anschließend auch **Schaltwagen** fahren. ## Vorteile der Automatik-Ausbildung ## Was hat sich geändert? Früher erhielt man nach der Prüfung auf Automatik die Schlüsselzahl 78, die das Fahren auf Schaltfahrzeuge beschränkte. Diese Einschränkung entfällt nun, wenn Du eine zusätzliche Schulung auf Schaltgetriebe absolvierst. - Mindestens **10 Fahrstunden** à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug - **15‑minütige Testfahrt** mit Fahrlehrer - **Bescheinigung** von der Fahrschule Wir beraten Dich gerne, welche Option für Dich am besten geeignet ist.